Umsatzsteuer: Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung

Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festsetzen darf.

Erstattung von Umsatzsteuerzahlungen 

Eine GmbH bestellte den Kläger zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen, nachdem sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt hatte. Der Kläger wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Insolvenzverwalter bestellt. Er focht die im vorläufigen Insolvenzverfahren von der GmbH geleistete Umsatzsteuerzahlungen an. Das führte zu einer Erstattung der Beträge.

Keine Masseverbindlichkeit 

Das Finanzamt setzte diese Beträge gegenüber dem Kläger als Masseverbindlichkeit fest, meldete sie aber zugleich als Insolvenzforderung an. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass es sich nicht um Masseverbindlichkeiten handele. Die Klage hatte Erfolg. 

FG Münster, Urteil v. 12.3.2019, 15 K 1535/18 U, veröffentlicht am 15.4.2019

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