Umsatzsteuer im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung
Erstattung von Umsatzsteuerzahlungen
Eine GmbH bestellte den Kläger zum vorläufigen Sachwalter über das Vermögen, nachdem sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt hatte. Der Kläger wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Insolvenzverwalter bestellt. Er focht die im vorläufigen Insolvenzverfahren von der GmbH geleistete Umsatzsteuerzahlungen an. Das führte zu einer Erstattung der Beträge.
Keine Masseverbindlichkeit
Das Finanzamt setzte diese Beträge gegenüber dem Kläger als Masseverbindlichkeit fest, meldete sie aber zugleich als Insolvenzforderung an. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass es sich nicht um Masseverbindlichkeiten handele. Die Klage hatte Erfolg.
FG Münster, Urteil v. 12.3.2019, 15 K 1535/18 U, veröffentlicht am 15.4.2019
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