Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
Die Wirtschaftsstrafkammer verurteilte die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung in den Jahren 2009 und 2010. Der verursachte Schaden beläuft sich auf 343,56 Mio. EUR.
Cum-Ex-Geschäfte sorgten für hohen Steuerschaden
Die Angeklagten hatten vier Aktenfonds aufgelegt, die vor allem vermögenden Privatpersonen und deren Family Offices dienten. In Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten, darunter Dr. B und Dr. S, führten sie sog. Cum-Ex-Geschäfte durch. Dabei wurden Aktien um den Dividendenstichtag gehandelt, um fälschlich den Eindruck zu erwecken, es seien Kapitalertragsteuern abgeführt worden. Tatsächlich war dies nicht der Fall. Die Fonds erzielten Gewinne ausschließlich durch die unrechtmäßige Erstattung der nicht gezahlten Steuer. Die Anleger profitierten in den Jahren 2009 und 2010 von Renditen von 18 % bzw. 12 %.
Zahlreiche Beteiligte
Die Angeklagten legten in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis ab, das durch Aussagen von Steuerfahndern und Mitbeteiligten bestätigt wurde. Die Richterin bezeichnete die Taten als einen beispiellosen Diebstahl aus der Staatskasse, von dem lediglich ein kleiner Kreis sehr wohlhabender Personen profitiert habe. Sie lobte die gründliche Arbeit der Steuerfahnder und Staatsanwaltschaft. Sie zeigte sich jedoch betroffen, dass Berater und Lobbyisten aus dem Personenkreis der Profiteure im Finanzministerium beeinflussend hätten vorstellig werden können.
Urteil des Gerichts
Das Gericht wertete das Geständnis und die bisherige Straffreiheit der Angeklagten strafmildernd. Belastend wurde jedoch die Höhe des Schadens und die Notwendigkeit einer generalpräventiven Wirkung des Urteils berücksichtigt. Aufgrund der langen Verfahrensdauer wurden jeweils sechs Monate der Strafe als vollstreckt angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
-
5. Gewinnermittlung
84
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026