Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und Modernisierung
Hintergrund:
Die Kläger (Eheleute) bewohnten ein Einfamilienhaus, das mit einer Gas-Zentralheizung ausgerüstet war. Später ließen sie einen Kachelofen und einen Edelstahlschornstein einbauen. Die hierfür von einem Schornsteinbauer und einem Kachelofenbauer ausgestellten Rechnungen wiesen innerhalb des Gesamtbetrags jeweils gesondert Arbeitskosten von 2.697,73 EUR bzw. 392,70 EUR einschließlich Umsatzsteuer aus. Die Eheleute überwiesen den Handwerkern die berechneten Beträge. Mit ihrer Einkommensteuererklärung erklärten die Kläger Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und machten den Abzug der in den genannten Rechnungen enthaltenen Arbeitskosten als Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend. Das Finanzamt gewährte die begehrte Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen jedoch nicht, da Leistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht berücksichtigt werden könnten.
Entscheidung:
Vor dem FG hatten die Kläger Erfolg. § 35a Abs. 3 EStG erlaube den Abzug von Aufwendungen, die der Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Ausnahme der nach dem CO²-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen getätigt hat. Abziehbar sind hiervon 20 %, höchstens jedoch 1.200 EUR. Vorliegend war allein die Frage streitig, ob die Aufwendungen der Eheleute für den Einbau eines Kachelofens und eines Edelstahlschornsteins eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme darstellen. Vor dem Hintergrund des durch den Gesetzgeber verfolgten Zwecks des § 35a Abs. 3 EStG, zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung alle handwerklichen Tätigkeiten in einem vorhandenen Haushalt steuerlich zu fördern, komme es nicht darauf an, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands diene oder einen neuen Gegenstand herstelle, indem sie etwas Neues schaffe (vgl. BFH, Urteil v. 13.7.2011, VI R 61/10, BFH/NV 2012 S. 296 m. w. N.). Die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Intention des Gesetzgebers lege ein solches weites Verständnis der Abzugsberechtigung nahe. Der hier eingebaute Kachelofen und das Kaminrohr seien Ergebnis handwerklicher Leistungen im Haus, die die Wärmegewinnung dort modernisieren.
Sächsisches FG, Urteil v. 23.3.2012, 3 K 1388/10
Praxishinweis:
Das Gericht sah im vorliegenden Fall keine Notwendigkeit, den Begriff der Modernisierung so auszulegen, dass damit die Verfolgung einer fortschrittlicheren handwerklichen Gestaltung als zuvor gegeben zu verlangen wäre. Denn zum einen sei die Schaffung von etwas Neuem gerade nicht für die Abzugsfähigkeit erforderlich. Zum anderen sei die Beantwortung der Frage, wann eine Gestaltung fortschrittlicher als eine andere ist, häufig dem – wechselhaften – Zeitgeist unterworfen und im Bereich ästhetischer Gestaltungen und der Kunst kaum zu leisten. Der Wortlaut der Regelung zwinge jedenfalls nicht zu einem solchen Erfordernis. Der Zweck von § 35a Abs. 3 EStG und das Anliegen eine leichte, praxisgerechte Handhabbarkeit der Norm zu erreichen, sprechen dagegen.
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Spendenabzug für Zahlungen eines Gesellschafters einer gGmbH
21.01.2026
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026
-
Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
20.01.2026
-
Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
20.01.2026
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026