Selbstständige Tätigkeit eines Steuerberaters

Das SG Stuttgart hat klargestellt, dass die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater gelten.

Strittig war in einem Verfahren vor dem SG Stuttgart der sozialversicherungsrechtliche Status der Klägerin in ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin bei einer beigeladenen Steuerkanzlei. Ein Steuerberater kann sowohl selbstständig als auch nichtselbstständig tätig werden.

Selbstständige Tätigkeit

Das SG Stuttgart hat entschieden, dass wenn eine Steuerberaterin nach dem zugrundeliegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, sie nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert ist und keinen festen Stundenlohn, sondern eine reine Umsatzbeteiligung erhält, eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

SG Stuttgart, Urteil v. 16.1.2020, S 24 BA 6242/18, Meldung des SG Stuttgart v. 3.8.2020