Imbissstand II: Restaurationsumsatz (Steuersatz 19 %) bei Verzehr an Tisch mit Sitzgelegenheiten
Entscheidungsstichwörter
Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung
Leitsatz
1. Verzehrvorrichtungen dürfen nur als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn sie vom Leistenden als Teil einer einheitlichen Leistung zur Verfügung gestellt werden (Änderung der Rechtsprechung).
2. Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes Frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen zum Verzehr an einem Tisch mit Sitzgelegenheiten führt zu einem dem Regelsteuersatz unterliegenden Restaurationsumsatz.
Normenkette
UStG 1999 § 3 Abs. 1 und 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Anhang H
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG vom 4. Juni 2009 16 K 10040/07 (EFG 2010, 1837)
Urteil v. 30.6.2011, V R 18/10, veröffentlicht am 24.8.2011
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