Rangrücktritt führt zu einem krisenbestimmten Darlehen
Sachverhalt:
Strittig war die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG für einen GmbH-Anteil. Bereits bei der Gewährung des Darlehens durch den Gesellschafter an die GmbH war im Vertrag die Nachrangigkeit der Darlehensforderung gegenüber Forderungen gesellschaftsfremder Gläubiger vereinbart und 6 Jahre später schließlich auf das Darlehen verzichtet worden. Als die GmbH-Anteile veräußert wurden, hat der Gesellschafter nicht nur das angeschaffte Nominalkapital bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen, sondern auch die Darlehenssumme als nachträgliche Anschaffungskosten. Das Finanzamt argumentierte hingegen, dass das Darlehen bei seinem Erlass nicht mehr werthaltig war.
Entscheidung:
Das FG gibt dem Kläger Recht und vermindert den Veräußerungsgewinn um den hälftigen Darlehensbetrag (Halbeinkünfteverfahren). Zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB gehören auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Eine Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters kann unabhängig von einer Kriselage bei der GmbH berücksichtigt werden, wenn der Gesellschafter schon zuvor bindend erklärt hat, dass er mit dem Darlehen im Rang zurücktritt. Das Darlehen wird damit zu einem sog. krisenbestimmten Darlehen.
Praxishinweis:
Bedeutend an dem Urteil ist vor allem, dass das FG eine Differenzierung nach einem sog. einfachen oder einen qualifizierten Rangrücktritt für steuerliche Zwecke nicht für erforderlich hält. Diese Abgrenzung sei nur zivilrechtlich für eine Überschuldungsbilanz relevant, hingegen nicht für den steuerlichen Anschaffungskostenbegriff für Zwecke des § 17 EStG.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
22.09.2026
-
Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
21.09.2026
-
Widerspruch gegen die Übertragung des BEA-Freibetrags
21.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
21.09.2026
-
Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
18.09.2026
-
Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
-
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
-
Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026