FG Münster

Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz


Online-Klavierkurse: Umsatzsteuerlicher Regelsteuersatz

Das FG Münster hat entschieden, dass für Online-Klavierkurse nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt.

Klavierkurse per Video

Vor dem FG Münster ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Video-Klavierkursen. Der Kläger bietet die Kurse zum Teil mit eigenen Kompositionen auf seiner Homepage an. Seine Kunden können hierdurch das freie Klavierspiel erlernen und erweitern. Zusätzlich führte er Kläger Webinare für eine größere Teilnehmerzahl und Online-Tastentrainings in Form von Einzelunterricht durch.

Umsatzsteuersatz von 19 %

Das Finanzamt unterwarf die Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 %. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Münster entschied, dass dies kein Fall von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sei, da nicht die Unterhaltung eines Publikums, sondern der unterrichtende Charakter im Vordergrund gestanden hätte.

FG Münster, Urteil v. 17.6.2021, 5 K 3185/19 U, veröffentlicht am 15.7.2021


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Steuersatz
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion