Neuregelung zur sog. Körperschaftsteuererhöhung verfassungsgemäß
Nach der gesetzlichen Neuregelung beträgt der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag grundsätzlich 3/100 des letztmalig auf den 31.12.2006 festgestellten Endbetrags an sog. EK 02 (bislang unversteuertes Eigenkapital). Mithilfe der Neuregelung soll die Körperschaftsteuererhöhung, die nach Maßgabe der Vorgängerregelung während des 15- bzw. 18-jährigen Übergangszeitraums bei Ausschüttungen eintrat, in pauschalierter Form (ausschüttungsunabhängig) abgegolten werden.
Das FG Düsseldorf sieht in der Neuregelung keine verfassungswidrige Vermögensbesteuerung. Im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren werde das System der ausschüttungsbedingten Körperschaftsteuererhöhung durch eine pauschale Abschlagzahlung ersetzt. Dabei handele es sich nicht um eine Vermögensbesteuerung, sondern um einen Ersatztatbestand für die bisherige ausschüttungsabhängige Nachversteuerung unversteuerten Eigenkapitals mit 30 % des ausgeschütteten Eigenkapitals. Da der Gesetzgeber einen besonders weiten Spielraum bei der Umstrukturierung komplexer Regelungssysteme habe, sei er berechtigt gewesen, die ausschüttungsunabhängige Nachversteuerung auf Steuerpflichtige zu erstrecken, die - wie die Klägerin - in der Vergangenheit keine Ausschüttungen vorgenommen hätten und behaupteten, im gesamten Übergangszeitraum von 18 Jahren Ausschüttungen nicht zu beabsichtigen.
Zudem entfalte die betreffende Anwendungsbestimmung keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Die vorliegende unechte Rückwirkung beeinträchtige das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauen des Einzelnen nicht unverhältnismäßig. Die Erwartung der Klägerin, dass das EK 02 nach Ablauf der Übergangszeit steuerfrei sein würde, genieße als bloße allgemeine Erwartung in den Fortbestand der alten Rechtslage keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz.
Ferner sei es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass durch die Neuregelung eine endgültige Abgeltung des letztmalig festgestellten positiven Endbetrags des EK 02 unabhängig von einer Ausschüttung herbeigeführt werde. Das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit werde nicht verletzt und eine Übermaßbesteuerung nicht ausgelöst. Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass das EK 02 der Klägerin darauf beruhe, dass sie als ehemals gemeinnütziges Wohnungsunternehmen in der Schlussbilanz zum 31.12.1990 ihre Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert habe ansetzen müssen. Der großzügige Einschätzungs- und Typisierungsspielraum des Steuergesetzgebers erlaube ihm das Absehen von einer besonderen Vorschrift.
Schließlich sei der allgemeine Gleichheitssatz nicht dadurch verletzt, dass die bestehende Optionsregelung auf bestimmte Unternehmen der Wohnungswirtschaft beschränkt sei. Die Privilegierung knüpfe an besondere Strukturmerkmale an, welche die Klägerin nicht erfülle. Im Übrigen habe die Klägerin den erforderlichen Antrag nicht fristgerecht gestellt.
Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 18.3.2014, 6 K 2087/11 F
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
351
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
231
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
149
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
101
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
97
-
5. Gewinnermittlung
93
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
91
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
90
-
Alle am 11.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
11.06.2026
-
Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters
11.06.2026
-
Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
10.06.2026
-
Sachbezug bei Guthaben für Gutscheinkauf
08.06.2026
-
Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler
08.06.2026
-
Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
08.06.2026
-
Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026
-
Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
-
Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026