Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks
Vergleichswertverfahren als Bewertungsmethode
Vor dem FG Düsseldorf wurde der Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung verhandelt. Die Tochter des Klägers erwarb ein bebautes Grundstück zum Kaufpreis von 920.000 EUR. Der Kläger hatte ihr hierfür einen entsprechenden Geldbetrag geschenkt. Das Finanzamt ermittelte den Grundsbesitzwert für Zwecke der Schenkungsteuer mit 920.000 EUR im Rahmen des Vergleichswertverfahrens mit dem von der Tochter gezahlten Kaufpreis. Der Kläger war der Ansicht der Wertansatz sei zu hoch und müsste mit dem niedrigeren Sachwert angesetzt werden. Doch das FG Düsseldorf wies die Klage ab und entschied, dass das Finanzamt zurecht das Vergleichswertverfahren angewandt hat.
FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 26.5.2020, 11 K 3447/19 BG
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