Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass bei der Konkurrenz der Steuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG (Blindenwerkstätten) und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG (innergemeinschaftliche Lieferungen) die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorrangig ist. Worum ging es?
Steuerfreie Lieferungen von Blindenwaren
Im Streitfall ging es um steuerfreie Lieferungen von Blindenwaren von Deutschland nach Österreich. Der Kläger, Betreiber einer Blindenwerkstätte, machte den Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da die Steuerbefreiung für Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG) keinen Vorsteuerabzug vorsieht.
Das Niedersächsische FG widersprach der Verwaltungsauffassung und entschied, dass die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) Vorrang hat, um eine systemwidrige Mehrfachbelastung zu vermeiden.
Innergemeinschaftliche Lieferung hat Vorrang
Nach einer unionsrechtlichen Übergangsvorschrift darf Deutschland die in § 4 Nr. 19 UStG genannten Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten von der Umsatzsteuer befreien. Unternehmer können zwar grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sei für den Kläger ein solcher Verzicht nach Auffassung des 5. Senates des Niedersächsischen FG jedoch tatsächlich gar nicht möglich, da der Kläger die innergemeinschaftlichen Lieferungen zu Recht als umsatzsteuerfrei in seinen Rechnungen ausgewiesen hatte. Die Besteuerung wird korrekt in den Bestimmungsmitgliedstaat (Österreich) verlagert, und der Vorsteuerausschluss tritt nicht ein.
Die Revision wurde beim BFH eingelegt (Az. XI R 33/24).
Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.11.2024, 5 K 17/24, veröffentlicht am 15.1.2025
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
407
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
391
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
355
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
350
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
293
-
Anschrift in Rechnungen
266
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
220
-
Teil 1 - Grundsätze
217
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
210
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2051
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
-
Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
-
Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
-
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025