Konkurrenz von umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungsvorschriften
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass bei der Konkurrenz der Steuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG (Blindenwerkstätten) und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG (innergemeinschaftliche Lieferungen) die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorrangig ist. Worum ging es?
Steuerfreie Lieferungen von Blindenwaren
Im Streitfall ging es um steuerfreie Lieferungen von Blindenwaren von Deutschland nach Österreich. Der Kläger, Betreiber einer Blindenwerkstätte, machte den Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da die Steuerbefreiung für Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG) keinen Vorsteuerabzug vorsieht.
Das Niedersächsische FG widersprach der Verwaltungsauffassung und entschied, dass die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) Vorrang hat, um eine systemwidrige Mehrfachbelastung zu vermeiden.
Innergemeinschaftliche Lieferung hat Vorrang
Nach einer unionsrechtlichen Übergangsvorschrift darf Deutschland die in § 4 Nr. 19 UStG genannten Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten von der Umsatzsteuer befreien. Unternehmer können zwar grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Bei gleichzeitigem Vorliegen der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sei für den Kläger ein solcher Verzicht nach Auffassung des 5. Senates des Niedersächsischen FG jedoch tatsächlich gar nicht möglich, da der Kläger die innergemeinschaftlichen Lieferungen zu Recht als umsatzsteuerfrei in seinen Rechnungen ausgewiesen hatte. Die Besteuerung wird korrekt in den Bestimmungsmitgliedstaat (Österreich) verlagert, und der Vorsteuerausschluss tritt nicht ein.
Die Revision wurde beim BFH eingelegt (Az. XI R 33/24).
Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.11.2024, 5 K 17/24, veröffentlicht am 15.1.2025
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
317
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
312
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
299
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
288
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
187
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
179
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1691
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
166
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
165
-
Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
-
Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026
-
Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
02.04.2026
-
Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
02.04.2026
-
Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
02.04.2026
-
Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
-
Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
-
Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
-
Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
-
Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026