Kleinbetriebsklausel: Kein Einbezug von Arbeitnehmern verbundener Unternehmen
Sachverhalt:
Eine GmbH fungierte als Holdingsgesellschaft. Sie war mit jeweils mehr als 25 % an anderen Kapitalgesellschaften beteiligt. Die Holding hatte weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt. Ein Gesellschafter der Holding hat seinen GmbH-Anteil in 2012 unentgeltlich auf seine Tochter übertragen. Das Finanzamt setzte dafür Schenkungsteuer fest. Zugleich sah das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Feststellung der Ausgangslohnsumme als gegeben an, da nicht nur auf die Arbeitnehmer der Holding, sondern auch auf die Arbeitnehmer der nachgeordneten Beteiligungen abzustellen sei. Der Einspruch mit dem Argument, es sei keine Mindestlohnsumme einzuhalten, blieb erfolglos.
Entscheidung:
Das sieht das Finanzgericht anders. Für die Berechnung der beschäftigten Arbeitnehmer ist nicht auf die Anzahl der Beschäftigten von verbundenen Unternehmen abzustellen; es erfolgt keine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 4 Satz 5 ErbStG. Da die Holding-GmbH selbst nicht mehr als 20 Beschäftigten hatte, ist die Einhaltung der Mindestlohnsummenregelung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verschonungsabschlags nicht erforderlich. Folglich besteht für die Schenkungsteuer auch kein Bedarf für die vom Finanzamt vorgenommene Feststellung der Ausgangslohnsumme nach § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG. Das Finanzgericht hat den angefochtenen Feststellungsbescheid aufgehoben.
Praxishinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Urteil zur Kleinbetriebsklausel des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG in der bis zur Neuregelung durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.6.2013 geltenden Fassung ergangen ist. Mit der gesetzlichen Änderung wurde ausdrücklich die Einbeziehung von Beschäftigten aus verbundenen Unternehmen festgelegt. Insoweit sind die Entscheidung des Finanzgerichts und die hiergegen zugelassene Revision nur für zuvor verwirklichte Tatbestände relevant.
FG Düsseldorf, Urteil v. 28.10.2015, 4 K 269/15 F, Haufe Index 8801661
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
-
Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
18.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
17.09.2026
-
Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
-
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
-
Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
-
Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026
-
Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten
16.09.2026
-
Schädliche Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Kürzung
16.09.2026