Kernbrennstoffsteuer: Kein vorläufiger Rechtsschutz (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Leitsatz
Ein mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer der angefochtenen Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift begründeter Antrag auf AdV ist abzulehnen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kein Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedarf es in diesen Fällen grundsätzlich nicht.
Normenkette
BVerfGG § 32 Abs. 1
FGO § 69
Verfahrensgang
FG Hamburg vom 16. September 2011 4 V 133/11 (EFG 2011, 2103)
Beschluss v. 9.3.2012, VII B 171/11, veröffentlicht am 14.3.2012
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