Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
Die Kläger sind nicht miteinander verheiratet und leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Für das Streitjahr beantragten die Kläger eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. Zur Begründung beriefen sie sich auf eine gesetzliche Regelung, nach der die für Eheleute geltenden steuerlichen Vorschriften auch auf "Lebenspartnerschaften" Anwendung finden. Hierunter seien auch nichteheliche Lebenspartnerschaften zu verstehen. Das Finanzamt lehnte die Zusammenveranlagung ab.
Ausschließlich gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster wies die hiergegen erhobene Klage ab. Zur Begründung führte der Senat aus, dass der im Gesetz verwendete Begriff der "Lebenspartnerschaften" ausschließlich gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften umfasse.
Die gesetzliche Regelung sei zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeführt worden, wonach die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehen bei Anwendung des Splittingtarifs gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstoße. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich darauf abgestellt, dass es sich sowohl bei der Ehe als auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft um eine rechtlich institutionalisierte Formen einer Partnerschaft handele, für deren Zusammenleben rechtliche Bindungen gelten würden. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber darüber hinaus andere Partnerschaften, die keine solche rechtliche Bindung eingegangen seien, steuerlich habe begünstigen wollen.
FG Münster Urteil vom 18.05.2016 - 10 K 2790/14 E
Weitere News zum Thema:
Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht (BFH Kommentierung)
Kein Splittingtarif für (noch) nicht eingetragene Lebenspartner (BFH Kommentierung)
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
417
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
305
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
283
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
151
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
147
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
144
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
141
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
128
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
123
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
-
Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
-
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026