Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltliches Erwerbsgeschäft, das in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn die Gegenleistung den Wert des Vermächtnisses nicht annähernd ausgleicht.
Entscheidungsstichwörter
Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis
Leitsatz
Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstandes eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht.
Normenkette
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
Verfahrensgang
FG BadenWürttemberg vom 20. Mai 2010 12 K 1737/07 (EFG 2011, 706)
Urteil v. 29.6.2011, IX R 63/10, veröffentlicht am 24.8.2011