Erhöhte Steuer für Kampfhunde rechtmäßig (VG)
Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und damit die Klage einer Hundehalterin aus dem niedersächsischen Liebenburg zurückgewiesen (Az. 8 A 135/11).
Im konkreten Fall ging es um einen Kampfhund der Rasse American Staffordshire Terrier. Für diesen soll die Besitzerin im Jahr 624 Euro Hundesteuer bezahlen. Für andere Hunde erhebt Liebenburg nur 60 Euro. Zu Recht, befand das Gericht. American Staffordshire Terrier seien ebenso potenziell gefährlich wie Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
300
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
244
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
240
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
223
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
221
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
177
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1591
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
-
Teil 1 - Grundsätze
134
-
Erträge aus Krypto-Lending
06.03.2026
-
Über das beSt eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
-
Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
02.03.2026
-
Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
-
Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
-
Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026