Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
AdV-Antrag beim FG im Format "docx"
Worum ging es in dem Fall? Die durch einen Steuerberater vertretene Antragstellerin legte nach der Durchführung eines Einspruchsverfahrens Klage beim FG ein und stellte zudem einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV). Die über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) übermittelte Klage und der AdV-Antrag gingen am 25.9.2023 beim FG im Format "docx" und verschiedene Anlagen im Format "pdf" ein.
Hinweis auf Formmangel
Mit gerichtlicher Verfügung vom 21.12.2023 wurde der Steuerberater darauf hingewiesen, dass die Klageschrift und der Antrag auf AdV für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein müssen und hierzu als Format für elektronisch eingereichte Dokumente ausschließlich "pdf" oder "tiff" zulässig sei. Er wurde zudem auf die Möglichkeit hingewiesen, die Klageschrift und den AdV-Antrag in einer für das FG zur Bearbeitung geeigneten Form nachzureichen und glaubhaft zu machen, dass die Dokumente mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmten.
Antrag wurde nicht formwirksam geheilt
Am 4.1.2024 wurde der Klageschriftsatz nebst AdV-Antrag im Format "pdf" bei Gericht eingereicht. Ein Schriftsatz, in dem glaubhaft gemacht wurde, dass die als "pdf" eingereichte Klage- bzw. Antragsschrift mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt, war nicht beigefügt.
Das FG hat den Antrag auf AdV als unzulässig verworfen, weil der am 25.9.2023 eingereichte Antrag auf AdV im Format "docx" formunwirksam gewesen ist. Der Antrag wurde auch nicht rückwirkend formwirksam bzw. geheilt, da die Voraussetzungen des § 52a Abs. 6 FGO nicht gegeben sind.
Voraussetzungen nach § 52a Abs. 6 FGO
Nach der Regelung des § 52a Abs. 6 FGO ist in den Fällen, in denen ein elektronisches Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet ist, dies dem Absender unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs unverzüglich mitzuteilen. Das Dokument gilt als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt. Die Regelung beinhaltet somit eine Eingangsfiktion nach bereinigtem Übermittlungsfehler.
Der ursprüngliche Antrag wurde nun zwar am 4.1.2024 im Format "pdf" eingereicht, sodass dieser in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form vorliegt. Allerdings hat der Steuerberater nicht glaubhaft gemacht, dass der Schriftsatz mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt. Die Glaubhaftmachung ist auch nicht entbehrlich, denn dieses Erfordernis ergibt sich aus dem klaren Wortlaut der Regelung, dem Gebot der Rechtssicherheit und der insoweit bestehenden zulässigen Ausgestaltung der Rechtsschutzgewährung durch den Gesetzgeber.
Der Antrag auf AdV war vorliegend auch mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig (geworden), weil der streitgegenständliche Bescheid aufgrund der ebenfalls formunwirksamen Klage mittlerweile in Bestandskraft erwachsen war.
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 1.2.2024, 1 V 659/23
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
319
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
309
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
297
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
234
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
220
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2131
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
184
-
Anschrift in Rechnungen
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
-
Teil 1 - Grundsätze
143
-
Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
08.01.2026
-
Alle am 8.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
08.01.2026
-
Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern
08.01.2026
-
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum
05.01.2026
-
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie
02.01.2026
-
Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes
30.12.2025
-
Freibetrag für weichende Erben
29.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
-
Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
-
Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025