Am 07.12.2016 hat der BFH 7 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung sind nicht sofort abziehbar | Eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten für die Erneuerung sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern auf 10 Jahre abzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung). | |
Beratungsbefugnis einer ausländischen StB-Gesellschaft | Eine im EU-Ausland ansässige Steuerberatungsgesellschaft kann aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung für inländische Steuerpflichtige befugt sein, wenn sie in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre eine steuerberatende Tätigkeit im Ausland ausgeübt hat. | |
Die Überlassung an Angehörige führt nicht zu einer von der ErbSt befreiten Selbstnutzung | Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung unentgeltlich an Angehörige zur Nutzung überlässt. | |
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen | Die AfA beginnt mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, d.h. des Gefahrübergangs auf den Erwerber. | |
Zufluss eines Mietzuschusses als Einnahme | Die Hingabe des Geldes führt zu einer Einnahme, wenn Zeitpunkt und Bedingung der Rückzahlung ungewiss sind und der Darlehensgeber das wirtschaftliche Risiko trägt. | |
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen | Bei der Ermittlung des Höchstbetrags ist die Kernenergieschäden betreffende Sach- und Haftpflichtversicherungssumme für die summenmäßig am höchsten versicherte Einzelanlage anzusetzen. | |
Änderung der Steuerbescheide nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F. | Ein ESt-Bescheid kann auch dann geändert werden, wenn dem FA die von der zentralen Stelle übermittelten Daten für die als Sonderausgaben abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorgelegen haben. |