Alle am 07.12.2016 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung sind nicht sofort abziehbar | Eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Kosten für die Erneuerung sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern auf 10 Jahre abzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung). | |
Beratungsbefugnis einer ausländischen StB-Gesellschaft | Eine im EU-Ausland ansässige Steuerberatungsgesellschaft kann aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung für inländische Steuerpflichtige befugt sein, wenn sie in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre eine steuerberatende Tätigkeit im Ausland ausgeübt hat. | |
Die Überlassung an Angehörige führt nicht zu einer von der ErbSt befreiten Selbstnutzung | Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung unentgeltlich an Angehörige zur Nutzung überlässt. | |
Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen | Die AfA beginnt mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, d.h. des Gefahrübergangs auf den Erwerber. | |
Zufluss eines Mietzuschusses als Einnahme | Die Hingabe des Geldes führt zu einer Einnahme, wenn Zeitpunkt und Bedingung der Rückzahlung ungewiss sind und der Darlehensgeber das wirtschaftliche Risiko trägt. | |
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen | Bei der Ermittlung des Höchstbetrags ist die Kernenergieschäden betreffende Sach- und Haftpflichtversicherungssumme für die summenmäßig am höchsten versicherte Einzelanlage anzusetzen. | |
Änderung der Steuerbescheide nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F. | Ein ESt-Bescheid kann auch dann geändert werden, wenn dem FA die von der zentralen Stelle übermittelten Daten für die als Sonderausgaben abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorgelegen haben. |
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
446
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
404
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
359
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
359
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
281
-
5. Gewinnermittlung
234
-
Anschrift in Rechnungen
227
-
Teil 1 - Grundsätze
218
-
Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
210
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
210
-
Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen
17.11.2025
-
Entkräftung der Bekanntgabevermutung bei strukturellem Zustellungsdefizit
17.11.2025
-
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen
17.11.2025
-
Verluste einer belgischen Betriebsstätte
14.11.2025
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
13.11.2025
-
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
13.11.2025
-
Alle am 13.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
13.11.2025
-
Vorlage zur Prüfung eines "Treaty Override" unzulässig
13.11.2025
-
Nutzungspflicht des beA in eigener Sache
12.11.2025
-
§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
10.11.2025