Am 06.07.2016 hat der BFH 7 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung | Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob es genügt, dass der leistende Unternehmer in der Rechnung eine Anschrift angibt, unter der er postalisch erreichbar ist, oder ob eine Anschrift erforderlich ist, unter der er seine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. | |
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag | Das öffentliche Interesse am Vollzug des SolZG ist vorrangig gegenüber dem Interesse des Einzelnen - jedenfalls wenn keine signifikante Belastung besteht. | |
Steuerneutrale Generationennachfolge bei Personengesellschaften | Die Buchwertprivilegierung einer Teilmitunternehmer-Anteilsübertragung entfällt nicht, weil ein zurückbehaltenes Wirtschaftsgut später zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird. | |
EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" | Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung mit einer Anschrift, unter der der Leistende keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Parallelentscheidung zum Vorlagebeschluss vom 06.04.2016 - V R 25/15) | |
Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben | Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen. | |
Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG | Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländischen Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip. | |
Übergang des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft mit anschließender Übertragung auf eine Schwesterpersonengesellschaft | Der Gewerbesteuer unterliegen innerhalb der Fünf-Jahres-Frist die Gewinne aus Sachgesamtheit, soweit hierin stille Reserven enthalten sind, die dem von der Kapitalgesellschaft zur Personengesellschaft übergegangenen Betriebsvermögen zuzuordnen sind. |