Alle am 30.04.2020 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
| Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Anteiliger Schuldzinsenabzug bei Herstellung eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll | Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten des künftig vermieteten Gebäudeteils liegt nur vor, wenn die Herstellungskosten des vermieteten und des veräußerten Gebäudeteils getrennt ermittelt und ausgewiesen werden und mit den Darlehen tatsächlich die Aufwendungen beglichen werden, die der Herstellung des zur Vermietung bestimmten Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind. | Urteil vom 04.02.2020 - IX R 1/18 |
Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien | Der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans ist in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar. | Urteil vom 03.12.2019 - VIII R 34/16 |
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen | Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Ob ein Nebengeschäft unschädlich ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen im jeweiligen Erhebungszeitraum. | Urteil vom 18.12.2019 - III R 36/17 |
Wegfall der Unternehmensidentität kann zu abgekürztem Erhebungszeitraum führen; Identität von "bisherigem" und "neuem" Gewerbebetrieb | Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung identisch sind. | Urteil vom 19.12.2019 - IV R 8/17 |
Alle am 16.04.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
Hinweis: Am 23.04.2020 hatte der BFH keine sog. V-Entscheidungen veröffentlich.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
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Abschreibung für eine Produktionshalle
131
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5. Gewinnermittlung
95
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
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Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
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Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
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Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
18.06.2026
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Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
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Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
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Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
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Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
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Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
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Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
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Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
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Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026