Am 23.05.2018 hat der BFH drei Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Bildung von Rücklagen bei Regiebetrieben | Für die Bildung von Rücklagen bei einem kommunalen Regiebetrieb genügt das "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne, sofern die Mittel nachvollziehbar dem Regiebetrieb weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen (Abweichung von dem BMF-Schreiben v. 09.01.2015, BStBl I 2015, 111 Rz. 35). | |
Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft | Die Bildung einer Rücklage ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig (Parallelentscheidung zu dem BFH Urteil vom 30.01.2018 - VIII R 42/15). | |
Auflösung von Rücklagen eines Regiebetriebs aus Gewinnen des Jahres 2001 | Bei einem Regiebetrieb führen in 2001 erzielte Gewinne nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die der KapSt unterliegen. Werden solche Gewinne in Rücklagen eingestellt, führt deren spätere Auflösung ebenfalls nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. |
Alle am 16.05.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen