Alle am 21.06.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Buchwertfortführung bei Sachwertabfindung | Eine gewinnneutrale Realteilung liegt in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Personengesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet (gegen BMF v. 20.12.2016, BStBl I 2017, 36). | |
Echte und unechte Realteilung | Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens ("echte Realteilung") als auch für das Ausscheiden eines Mitunternehmers unter Mitnahme mitunternehmerischen Vermögens ("unechte Realteilung"). | |
Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer | Für Kammerbeiträge eines künftigen Beitragsjahrs, die sich nach der Höhe des in einem vergangenen Steuerjahr erzielten Gewinns bemessen, kann keine Rückstellung gebildet werden. | |
Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung | Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen. | |
Gewerblichkeit der Einkünfte im Bereich klinischer Studien | Eine auf die Planung, Durchführung und Evaluation klinischer Studien ausgerichtete Tätigkeit einer Fachkrankenschwester ist der eines Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten nicht ähnlich. | |
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft | § 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung. | |
Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom Beginn einer werbenden Tätigkeit | Handlungen, die keine bloßen Vorbereitungshandlungen eines späteren Schiffsbetriebs darstellen, sind keine Hilfsgeschäfte i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG. | |
Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase | Kapitalanlagen stellen jedenfalls in der Investitionsphase eines Schiffsbetriebs keine Hilfsgeschäfte dar, die unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung des (ersten) Schiffs zusammenhängen |
Alle am 14.06.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
325
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
229
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
212
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
155
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
129
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
108
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
101
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
98
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Abschreibung für eine Produktionshalle
95
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Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem
88
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Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
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Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
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Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
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Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
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Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
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Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
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Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
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"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026