
Am 14.06.2017 hat der BFH 7 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine steuerneutrale unentgeltliche Übertragung bei Vorbehaltsnießbrauch. | Wird die wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchs vom Übertragenden weiterhin gewerblich genutzt, liegt keine gewinnneutrale Betriebsübertragung vor. | |
GrESt bei Umstrukturierungen | Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, ob die Steuerbegünstigung für Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG einen unzulässigen selektiven Vorteil verschafft. | |
Ausbildung bei verwendungsbezogenen Lehrgängen | Lehrgänge im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses können nicht als Ausbildung gewertet werden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Erwerbscharakter überwiegt. | |
Unterhaltshöchstbetrag bei gleichgestellten Personen | Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags sind keine fiktiven Einkünfte einer gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen. | |
Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe) | Eine Erwerbergruppe im Hinblick auf einen schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG liegt nur dann vor, wenn mehrere Erwerber bei dem Erwerb von Anteilen an der Verlustgesellschaft zusammenwirken. | |
Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für Gründungswillige | Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige sind nicht umsatzsteuerfrei. | |
Altersrente der Vereinten Nationen | Renten der Vereinten Nationen sind Einkünfte aus Leibrenten der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Abgrenzung zu Pensionen der NATO). |