Alle am 02.12.2021 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei der Abgabe von Speisen in einem sog. Food-Court | Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist. | |
Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen | Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz. Org.27 Satz 1). | |
Verdeckte Gewinnausschüttung - Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person | Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein. | |
Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen | Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i.S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i.V.m. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten. | |
Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG | 1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil v. 2.9.2010, VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233). 2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht. |
Alle am 25.11.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
416
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
298
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
267
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
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Abschreibung für eine Produktionshalle
142
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
137
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
135
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
120
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Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
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Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
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Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
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Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
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Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
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Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
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Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
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Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
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Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
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Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026