BFH Überblick: Alle am 21.02.2018 veröffentlichten Entscheidungen

Am 21.02.2018 hat der BFH fünf Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt. 

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Bilanzierung unter Beachtung ausländischen Rechts.

Zur Kommentierung

 

 

Hat das FG einen Vertrag, der ausländischem Recht unterliegt, nach deutschen Rechtsgrundsätzen ausgelegt, liegt ein vom BFH ohne Rüge zu berücksichtigender materiell-rechtlicher Fehler vor.

Urteil v. 7.12.2017, IV R 23/14

Steuerfreie Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen

Zur Kommentierung

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19.8.2013, BStBl I 2013, 1087).

Urteil v. 10.10.2017, X R 3/17

Nutzung eines im Gesamthandsvermögen gebildeten Investitionsabzugsbetrags für die Anschaffung im Sonder-BV

Zur Kommentierung

Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.

Beschluss v. 15.11.2917, VI R 44/16

Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen

Selbst bei unterstellter Steuerfreiheit der Zuschüsse kommt eine Minderung der ESt in Höhe der vereinnahmten Zuschusszahlungen nicht in Betracht.

Urteil v. 29.8.2017, VIII R 17/13

Erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft

Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten.

Urteil v. 24.10.2017, II R 44/15

Alle am 14.02.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen

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