BFH Überblick: Alle am 17.10.2019 veröffentlichten Entscheidungen

Am 17.10.2019 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

ThemaEntscheidungDatum und Az.

Passivierung von Filmförderdarlehen

Zur Kommentierung

Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse (§ 5 Abs. 2a EStG).

Urteil vom 10.07.2019 - XI R 53/17

Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Zur Kommentierung

Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, als Bestandteil des Veräußerungspreises i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen (Abgrenzung zum BFH Urteil vom 02.04.2008 - IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

Urteil vom 10.04.2019 - I R 20/16

Überlassung des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts einer natürlichen Person

Zur Kommentierung

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt ertragsteuerrechtlich ein einlage- und abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut dar (Abgrenzung zu den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BStBl II 1988, 348, und vom 04.12.2006 - GrS 1/05, BStBl II 2007, 508).

Urteil vom 12.06.2019 - X R 20/17

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung

Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Anschluss an BFH Urteil vom 13.09.2018 - III R 10/18, BFHE 262, 532).

Urteil vom 10.06.2019 - III R 47/18

Alle am 10.10.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.