Am 12.10.2016 hat der BFH 13 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Abzugsbeschränkung für betriebliche Termingeschäfte | Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung umfasst nicht Termingeschäfte, die auf die physische Lieferung des Basiswerts gerichtet sind (entgegen BMF v. 23.9.2005, DB 2005 S. 2269). Die Beschränkung setzt keine Spekulationsabsicht voraus. | |
Darlehen mit steigendem Zins | Für ein Darlehen mit steigenden Zinssätzen ist wegen des wirtschaftlichen Erfüllungsrückstands grundsätzlich eine (abzuzinsende) Verbindlichkeit oder ein Rückstellung auszuweisen. | |
Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen | Die ab 2010 unbeschränkt abziehbaren Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind auch dann vorrangig mit den im selben Jahr erstatteten Beiträgen zu verrechnen, wenn diese im Zahlungsjahr nur beschränkt abziehbar waren. | |
Zweite Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb | Eine solche Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, schikanöse oder übermäßige Belastung bestehen. | |
Für die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs und den Investitionsabzugsbetrag gilt die betriebsbezogene Betrachtung | Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft gesondert zu betrachtende Kanzleien betreibt, unterhält nur einen "Betrieb". | |
Besteuerung eines ausländischen "Spin-off" | § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto geführt wird. | |
Rückgewähr von Eigenkapital im Rahmen eines "Spin-off" | Eine Rückgewähr von Eigenkapital liegt vor, soweit die Leistungen der Kapitalgesellschaft im Wirtschaftsjahr das Nennkapital und den im Vorjahr festgestellten ausschüttbaren Gewinn übersteigen oder wenn sich dies aus der Bilanz der ausschüttenden Gesellschaft ergibt. | |
Innergemeinschaftliche Lieferungen | Die Angabe des Bestimmungsorts ergibt sich nur dann aus der Rechnung, wenn von einer Beförderung zu dem in der Rechnung angegebenen Unternehmensort auszugehen ist. | |
Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen | Ein für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages tätiger Dozent ist mit seinen Führungen und Vorträgen zwar nicht nach nationalem Recht, aber nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerfrei. | |
Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren | Die Vergütung gehört zum Privatbereich und kann nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Bei selbstverschuldeten Zahlungsschwierigkeiten liegt auch keine außergewöhnliche Belastung vor. | |
Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten Elternteils | Auch wenn der anspruchsberechtigte Elternteil den nicht anspruchsberechtigten Elternteil bevollmächtigt, den Kindergeldanspruch geltend zu machen, wird das Kindergeld nur gegenüber dem anspruchsberechtigten Elternteil festgesetzt. | |
Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller Generationen in den USA | Ein Kind, das einen zweijährigen Freiwilligendienst aller Generationen (Missionarsdienst) in den USA leistet, ist nur unter den Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG zu berücksichtigen. | |
Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen | Der Kindergeldanspruch einer im Inland wohnhaften Beamtin für ihr im Inland lebendes Kind ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie mit dem bei der EU-Kommission beschäftigten Vater, der Anspruch auf eine Zulage hat, nicht verheiratet ist. |
Alle am 05.10.2016 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen