Neue anhängige Verfahren im Februar 2018
Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Februar veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Anleger | Abgeltungsteuer / Steuerermäßigung Ist die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer und können somit Steuerermäßigungen gem. § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern? | VI R 54/17 FG Hamburg, Urteil v. 23.11.2017, 6 K 106/16 |
Anleger
| Absetzung für Abnutzung / Kaufpreis Zur Frage der vorzunehmenden Bewertungsmethode bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen für die Kaufpreisaufteilung sowie der Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreisfindung bei nahestehenden Personen. | IX R 38/17 FG Düsseldorf, Urteil v. 1.3.2017, 7 K 2053/14 F |
Arbeitnehmer | Altersvorsorgezulage / Rückforderung Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach § 37 Abs. 2 AO: Wem ist das Fehlverhalten des Anbieters (fehlerhafte Beantragung der Zulage) zuzurechnen, wenn im Rahmen des Überprüfungsverfahrens festgestellt wird, dass die Voraussetzung der unmittelbaren Zulagenberechtigung nicht erfüllt ist? | X R 35/17 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 6.7.2017, 10 K 10033/14 |
Unternehmer | Bauträger / Steuerschuldner 1. Schuldet ein Bauträger, der die bebauten Grundstücke weiterveräußert oder vermietet hat, in den Jahren 2011 bis 2013 nach § 13b UStG die Umsatzsteuer für Bauleistungen, die inländische Unternehmer (Bauhandwerker) an ihn erbracht haben? 2. Ist die Vorschrift des § 17 UStG vorliegend unmittelbar oder entsprechend anzuwenden? 3. Hängt der Erstattungsanspruch des Bauträgers davon ab, ob er die Umsatzsteuer nachträglich an seinen Vertragspartner (Bauhandwerker) bezahlt hat, oder ob das Finanzamt gegen nach § 27 Abs. 19 UStG n.F. vom leistenden Unternehmer an die Finanzbehörde abgetretene (zivilrechtliche) Forderungen aufrechnen kann (entgegen Rz. 15a des BMF-Schreibens vom 26.07.2017 in BStBl I 2017, 1001)? | V R 49/17 FG München, Urteil v. 10.10.2017, 14 K 344/16 |
Unternehmer | Beherrschung / Tantieme Ist auch bei Dauerschuldverhältnissen für die Frage der Beherrschung stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen oder kann ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Leistungsgewährung geboten sein? - Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen? | VI R 45/17 FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.8.2017, 6 K 1419/14 |
Unternehmer | Betriebsaufgabe / Einheitlicher Betrieb Handelt es sich - trotz fehlender Betriebsaufgabeerklärung - um eine Betriebsaufgabe oder lediglich um eine Betriebsunterbrechung im engeren Sinne, die den Fortbestand des Betriebes unberührt lässt und nicht zur Aufdeckung der in den GmbH-Anteilen gebildeten stillen Reserven führt, wenn bei einem aus zwei Tätigkeitsfeldern (Bauträger-/Baubetreuertätigkeit und Verpachtung des Anlagevermögens) bestehenden, jedoch einheitlich geführten Einzelunternehmen, das gesamte verpachtete Anlagevermögen an die GmbH veräußert wird und somit für die Wiederaufnahme des Tätigkeitsfeldes "Verpachtung" kein sachliches Substrat mehr vorhanden ist, auf dessen Grundlage die Verpachtungstätigkeit identitätswahrend hätte fortgeführt werden können? | X R 36/17 FG Düsseldorf, Urteil v. 27.7.2017, 11 K 142/15 E |
Arbeitnehmer | Drei-Tage-Fiktion / Beweislast Gilt die Zustellfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) auch, wenn ein privater Postzusteller tätig war und dieser keine Zustellungsbescheinigung vorlegen kann? Welchem Beteiligten obliegt die Beweislast? | III R 27/17 FG Münster, Urteil v. 30.3.2017, 13 K 3907/15 Kg |
Anleger | Handwerkerleistung / Bezugsfertigkeit Unter welchen Voraussetzungen gehören Handwerkerleistungen (hier: erstmaliger Außenputz und Außenanlagen) zu den nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Abgrenzung zu den nicht begünstigten Handwerkerleistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen)? | VI R 53/17 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.11.2017, 6 K 6199/16, EFG 2018, 219 |
Anleger | Handwerkerleistung / Erschließungskosten Ob und in welchem Umfang sind die auf das öffentliche Straßenland vor dem Grundstück des Steuerpflichtigen entfallenden Kosten für den Ersatz einer unbefestigten Sandstraße durch eine asphaltierte Straße durch die zuständige Gemeinde als Handwerkerleistungen in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gem. § 35a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen? | VI R 50/17 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.10.2017, 3 K 3130/17, EFG 2018, 42 |
Unternehmer | Notwendiges Betriebsvermögen / Darlehensforderung 1. Umfasst der für den Veranlassungszusammenhang maßgebende "betriebliche Bereich" eines Einzelunternehmens eine diesem als notwendiges Betriebsvermögen zuzuordnende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn darüber zu urteilen ist, ob eine Darlehensforderung des Einzelunternehmers gegenüber der Kapitalgesellschaft Betriebsvermögen des Einzelunternehmens darstellt? 2. Ist es für den Nachweis eines voraussichtlich dauerhaft geminderten Teilwerts einer ungesicherten Darlehensforderung methodisch zulässig, den Nachweis unter Hinweis auf nachweisliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des Schuldners in der Zukunft und einen zum Bilanzstichtag fehlenden Substanzwert des Schuldners zu führen? | X R 34/17 FG München, Urteil v. 7.12.2016, 1 K 446/13 |
Unternehmer | Verdeckte Gewinnausschüttung / Gesellschafterdarlehen Körperschaftsteuer: Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als verdeckte Gewinnausschüttung - Unbeachtlichkeit des sog. Rückhalts im Konzern für die Ermittlung des fremdüblichen Zinssatzes 1. Entfaltet der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" (nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind? Sind Gewinnkorrekturen, die sich nur auf die Angemessenheit des Vereinbarten (hier: die Höhe des vereinbarten Zinssatzes) erstrecken, von der Sperrwirkung nicht erfasst? 2. Spielt für die Höhe des fremdüblichen Zinssatzes die Rechtsfigur des sog. Rückhalts im Konzern bei Darlehensgewährungen von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft eine Rolle? | I R 62/17 FG Köln, Urteil v. 29.6.2017, 10 K 771/16 |
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