Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem Firmenwagen
Zuzahlungen für Überlassung eines Firmenwagens
Vor dem Niedersächsischen FG klagte ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber ihm auch für Privatfahrten einen Firmenwagen überlassen hatte. Vertraglich wurde eine pauschale monatliche Zuzahlung in Höhe vom 0,5 v.H. des Bruttolistenpreises vereinbart. Diese berücksichtigte der Arbeitgeber auch in den monatlichen Lohnabrechnungen entsprechend bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils, sowie die monatlich einbehaltenen Beträge für die Nutzung der Tankkarte zu Privatfahren. Zuzahlungsüberhänge in einzelnen Monaten wurden jedoch aus technischen Gründen nicht auf andere Monate des Streitjahres, in denen geldwerte Vorteile verblieben, übertragen.
Wöchentliche Familienheimfahrten
Der Firmenwagen wurde vom Kläger auch für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung genutzt. Er vertrat die Auffassung, dass der tatsächliche Aufwand für die Durchführung der Familienheimfahrten (0,10 € bzw. 0,09 € pro gefahrenen Kilometer) als Werbungskosten zu berücksichtigen sei. Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Die Revision ist unter Az. VI R 35/20 beim BFH anhängig.
Niedersächisches FG, Urteil v. 8.7.2020, 9 K 78/19; Newsletter 8/2020 des Niedersächsischen FG
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