Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden fremden Dritten
Der Kläger (K) betreibt ein Ingenieurbüro. Als einzige Bürokraft beschäftigte er seine ehemalige Lebensgefährtin (L), mit der ein Bruttolohn von 400 EUR vereinbart war. Später stellte K der L ein Fahrzeug zur Verfügung, den diese für betriebliche Fahrten (35 %), aber auch für private Zwecke (65 %) nutzte. Durch den Abzug des geldwerten Vorteils verblieb kein auszuzahlender Arbeitslohn. Nach einer Betriebsprüfung kam das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis nicht anzuerkennen sei. Die Grundsätze des Fremdvergleichs seien auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaft anzuwenden, selbst wenn diese nicht mehr besteht. Das vorliegende Arbeitsverhältnis halte einem Fremdvergleich nicht stand.
Arbeitsverhältnis ist steuerlich anzuerkennen
Das Arbeitsverhältnis zwischen K und L ist steuerlich anzuerkennen. Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, gelten nicht, selbst wenn bei der ehemaligen eheähnlichen Lebensgemeinschaft noch ein Näheverhältnis besteht. Aber auch wenn die Fremdvergleichsgrundsätze im Streitfall anzuwenden wären, wäre das Vertragsverhältnis gleichwohl steuerlich anzuerkennen. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Kfz- Kosten weitaus höher waren als die Pauschalbewertung des geldwerten Vorteils. Zwar sei es ungewöhnlich, wenn der gesamte Barlohn durch Sachlohn ersetzt werde. Es sei aber kein Grund ersichtlich, warum nicht fremde Dritte ebenfalls eine solche Regelung treffen könnten.
Revision wurde zugelassen
Das Finanzgericht beschreitet mit seiner Entscheidung rechtliches Neuland. Es hält daher die Klärung der Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen auch auf fremde Dritte übertragen werden können, durch den Bundesfinanzhof für erforderlich, sodass die Revision zugelassen wurde.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
296
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
268
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
261
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
203
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
188
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
153
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
138
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
137
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
137
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026
-
Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
-
Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026