Ablaufhemmung: Voraussetzungen bei gesonderter Verlustfeststellung (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO
Leitsatz
Geht dem FA eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch - wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 181 Abs. 5 Satz 3 AO ausdrücklich verlangt - innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt.
Normenkette
AO § 149 Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 3, Abs. 3a, § 181 Abs. 1, Abs. 5
EStG § 10d Abs. 4 Satz 6
Verfahrensgang
FG Düsseldorf vom 3. März 2010 7 K 3657/09 F (EFG 2010, 1855)
Urteil v. 25.5.2011, IX R 36/10 veröffentlicht am 27.7.2011
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