Geht dem Finanzamt eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt.
Entscheidungsstichwörter
Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO
Leitsatz
Geht dem FA eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch - wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 181 Abs. 5 Satz 3 AO ausdrücklich verlangt - innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt.
Normenkette
AO § 149 Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 3, Abs. 3a, § 181 Abs. 1, Abs. 5
EStG § 10d Abs. 4 Satz 6
Verfahrensgang
FG Düsseldorf vom 3. März 2010 7 K 3657/09 F (EFG 2010, 1855)
Urteil v. 25.5.2011, IX R 36/10 veröffentlicht am 27.7.2011