Förderprogramm Go Digital als Steuerkanzlei nutzen

IHK und Handwerkskammern machen das Thema Digitalisierung zunehmend populär, und das Gefühl der Dringlichkeit steigt. So stehen viele Unternehmer vor der Frage, ob und wie sie digitale Prozesse sinnvoll einführen und integrieren können. Steuerberater können hierbei zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Oft sind bereits digitale Medien im Einsatz, doch es fehlt an einer durchgängigen Nutzung, so dass die Abläufe eher aufgebläht als vereinfacht werden.

Ein Beispiel aus der Buchhaltung

Der Mandant schreibt seine Rechnungen mit einer Software, z.B. lexware faktura. Dann druckt er sie aus, um sie für den Steuerberater im Pendelordner abzulegen. In der Kanzlei wird die Rechnung - teilweise vorher eingescannt - verbucht und findet somit wieder ihren Platz als Datei. Ein Mandant hat sogar berichtet, dass er auf Verlangen der Kanzlei die Rechnungen zweimal ausdruckt – einmal um sie debitorisch im Stapel zu verbuchen und das zweite Mal beim Kontoauszug bei Bezahlung abzulegen.

Und solche Medienbrüche gibt es in Unternehmen an vielen weiteren Stellen, das Optimierungspotenzial ist enorm. Bei den internen Verwaltungsprozessen können Sie als Steuerberater ansetzen, um mit Hilfe von Schnittstellen eine durchgängig digitale Bearbeitung und Automatisierung voranzutreiben – und Ihr Beratungshonorar wird auch noch vom Staat bezuschusst.

Nutzen Sie das Förderprogramm "Go Digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Module und Voraussetzungen

Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" unterstützt das Förderprogramm Go Digital Unternehmen bei der Optimierung von Prozessen, der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung und hilft beim Schutz vor dem Verlust sensibler Daten. Gefördert werden 50 % von einem maximalen Tagessatz von 1.100 EUR maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von 6 Monaten.

Voraussetzung ist eine Registrierung und Anerkennung als Berater beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), dann können Ihre Mandanten für die Beratungsleistung der Kanzlei eine Förderung mit öffentlichen Mitteln beantragen. Die weiteren Details und Formulare für die Registrierung finden Sie auf der oben genannten Webseite. Damit schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe:

  1. Sie bauen Ihr neues Geschäftsfeld "Unternehmen Digital" auf.
  2. Die Mandanten investieren nur 50 %, den Rest Ihres Honorars zahlt Vater Staat.

Hier nun die 3 Aufhänger für Ihr Digitalisierungsangebot:

1. "Einstiegsdroge" GoBD Verfahrensdokumentation

Bieten Sie einen Risikocheck an, um die potenziellen Schwachstellen bei der nächsten Betriebsprüfung aufzuzeigen. Kasse, Umgang mit Papier- und elektronischen Rechnungen, Revisionssichere Aufbewahrung – Sie kennen die Themen und können die wichtigsten Themen kurz abfragen. Auf dieser Grundlage können Sie dann im Rahmen des Fördermoduls "Digitalisierte Geschäftsprozesse" die Verfahrensdokumentation erstellen und Ersetzendes Scannen zur Prozessoptimierung nutzen.

2. Optimierungspotenzial Schnittstellen

Wissen Sie, welche Software für welche Prozesse beim Mandanten bereits genutzt wird? Wie werden Angebote und Rechnungen erstellt, wie Mitarbeiterdaten erfasst, Rechnungswesen und Zahlungsverkehr, welches Warenwirtschaftssystem wird verwendet. Überall wo der Mandant bereits digitale Daten nutzt – und das ist nahezu überall – besteht die Möglichkeit, Schnittstellen zu schaffen, so dass nur noch einmal erfasst werden muss. Rechnen Sie die Ersparnis anhand praktischer Beispiele vor, wie hier:

 

Drucken

Kuvertieren

Verschicken

Zahlung

Oder Mahnung

Zahlungsabgleich

Cash Management

Archivierung

Vollkosten

Papier

3,90 €

0,50 €

4,50 €

2,20 €

11,10 €

elektronisch,

automatisiert

0,00 €

0,40 €

3,00 €

0,80 €

4,50 €

Einsparung pro Rechnung 6,60 € = 59 %

3. Werden Sie Cloud-Experte

Die Schnittstelle Kanzlei – Mandant wird mit Hilfe von intelligenten Cloudsystemen zunehmend automatisiert ablaufen. Während der Mandant seine Rechnungen schreibt und den Zahlungsverkehr abwickelt wird im Hintergrund und in Echtzeit die Buchhaltung erzeugt. Wer diese Abläufe beherrscht und weiß wie die Mandantenlösungen funktionieren, kann seinen Mandanten das Verwaltungsleben erheblich erleichtern und übernimmt in der Kanzlei die Qualitätskontrolle statt Buchungssätze zu erzeugen.

Wenn Sie Ihrem Mandanten aufzeigen können, dass er mit einer Cloudlösung wie z. B. lexoffice statt 8 Stunden nur noch 4 Stunden pro Woche für sein Rechnungswesen benötigt, ist er sicher gern bereit, die Beratung Go-Digital mit Ihnen durchzuführen.

Lassen Sie die Chance nicht ungenutzt verstreichen, sich als Digitalisierungsberater Ihrer Mandanten zu etablieren. Das Förderprogramm ebnet Ihnen den Weg dazu.