Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf seiner Homepage klar, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten lassen, für diese Beratungsleistung besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows" erhalten können. Die Gewährung dieser Förderung liegt in Händen des BMWi und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das neue Förderprogramm löst die bisherigen Förderprogramme (Gründer Coaching Deutschland, Turn-Around-Beratung und Runder Tisch) ab. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Fördergelder sind einige grundsätzliche Dinge zu beachten.

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an solche Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung bereits gegründet sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beratungen, die vor einer Unternehmensgründung durchgeführt werden, im Rahmen dieses Programms nicht bezuschusst werden. Insbesondere richtet sich die Förderung an:

  • Jungunternehmer, die noch nicht länger als 2 Jahre am Markt positioniert sind.
  • Bestandsunternehmer, die sich mindestens im dritten Jahr nach Unternehmensgründung befinden.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (unabhängig vom Alter des Unternehmens).

Zudem muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben und der Kategorie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

In wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Unternehmen müssen zusätzlich die Voraussetzungen nach Nr. 20 Buchst. a oder Nr. 20 Buchst. b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Gründungsdatum ist die Gewerbeanmeldung, die Eintragung ins Handelsregister bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

 
Hinweis

Fördertöpfe für die Vorgründungsphase

Für die Vorgründungsphase können unter Umständen andere Fördertöpfe der einzelnen Bundesländer in Anspruch genommen werden.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Alle Unternehmen, sowie Angehörige der freien Berufe, die in der Unternehmensberatung, der Wirtschaftsprüfung, der Buchprüfung oder der Steuerberatung tätig sind, z. B. im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Notar oder Insolvenzverwalter.
  • Unternehmen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder bei denen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens im Zeitpunkt der Antragstellung gegeben sind.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Zudem dürfen Unternehmen, die der landwirtschaftlichen Primärerzeugung dienen, der Fischerei oder Aquakultur (ausgeschlossen gem. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung EU Nr. 1407/2013) nicht beraten werden, da sie von der Förderung ausgeschlossen sind.

Welche Förderungsinhalte liegen einer generellen Förderfähigkeit zu Grunde?

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensberatung. Auch spezielle Beratungen zur Begegnung struktureller Ungleichheiten werden gefördert, z. B. Beratung von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden,
  • von Migranten oder Migrantinnen geführt werden,
  • von Unternehmern/Unternehmerinnen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • den Unternehmenszweck der Betreuung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund haben, mit dem Ziel einer besseren betrieblichen Integration,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen und von Migranten oder Migrantinnen geführt werden,
  • zur Fachkräftegewinnung und Sicherung beitragen,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Hinsichtlich der Förderung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden insbesondere gefördert:

  • Die Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Nach abgeschlossener Unternehmenssicherungsberatung kann eine Folgeberatung erfolgen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
 
Hinweis

Nicht mehr als 5 Beratungstage

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt (finanzielle Beratung, wirtschaftliche Beratung, personelle Beratung) nicht mehr als 5 Tage in Anspruch nehmen. Hierbei müssen die Beratungstage nicht an einem Stück erbracht werden.

Diese Begrenzung auf den 5-Tageszeitraum gilt nicht für Jungunternehmer oder Unternehmer in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förde...

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