BMF, Schreiben v. 9.7.2014, IV C 5 - S 2332/0-07, BStBl I 2014, 1103
Nachweis der Unternehmereigenschaft
Bezug: BMF-Schreiben vom 5.10.1990 (BStBl 1990 I S. 638)
1 Anlage
Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5.10.1990 (BStBl 1990 I S. 638) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Finanzamt …
Steuernummer …
Bescheinigung
Herrn/Frau …geb. am …
wohnhaft …
wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer … zur Einkommensteuer veranlagt wird.
Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,
Prod.-Nr. … vom …
der zwischen ihm/ihr und …
über die Tätigkeit als …
geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. des § 18 EStG1)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG2)
behandelt.
Im Auftrag
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1)Nichtzutreffendes bitte streichen
2)Nichtzutreffendes bitte streichen
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2014, 1103
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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