Rz. 35

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Das BGB kennt Ermessensentscheidungen bei Schuldverhältnissen. Soll eine Leistung, die aufgrund eines Vertrages zu erbringen ist, durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist nach § 315 Abs 1 BGB im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. Entspricht die Entscheidung nicht der Billigkeit, so wird sie durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird (vgl § 315 Abs 3 Satz 2 BGB).

 

Rz. 36

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Das Arbeitsrecht kennt nicht nur Ermessensentscheidungen der Behörden und Gerichte, sondern auch solche von ArbG. Nach § 16 BetrAVG hat der ArbG alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der > Betriebliche Altersvorsorge zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Der Rahmen des Ermessens wird dadurch aufgezeigt, dass er dabei insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und seine eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen hat.

 

Rz. 37

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die Entscheidung des ArbG kann von den Gerichten für Arbeitssachen überprüft werden, die in entsprechender Anwendung des § 315 Abs 2 und Abs 3 BGB zu prüfen haben, ob der ArbG bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (vgl BAG vom 23.02.2021 – 3 AZR 15/20, BAGE 174, 138).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge