Auf einen Blick:

Für ein volljähriges Kind, das zur Berufsausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist und für das die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, berücksichtigt das FA auf Antrag zusätzlich einen Ausbildungsfreibetrag (vgl § 33a Abs 2 EStG).

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