Neues Steuerabkommen mit Singapur
Die Bundesregierung strebt im Kampf gegen Steuerbetrug ein neues Abkommen mit Singapur an. Finanzminister Wolfgang Schäuble will am Sonntag nächster Woche (14. Oktober) in dem südostasiatischen Stadtstaat über ein neues Auskunfts-Abkommen verhandeln. Das Abkommen mit der Finanzmetropole dient nach Angaben der "Bild"-Zeitung dazu, mehr Kenntnisse über nach Singapur verschobenes deutsches Schwarzgeld zu erhalten. Hintergrund sei auch das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz.
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.
"Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor", heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag, Barbara Höll.
Nach früheren Medienberichten sollen Schweizer Banken deutschen Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die Schweizer Großbank UBS wies diese Vorwürfe stets zurück.
In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, Äußerungen der Regierung von Singapur sowie der UBS seien so zu deuten, "dass Singapur nur in untergeordneter Weise als Standort für Vermögensanlagen, die der deutschen Besteuerung entzogen werden, dient". Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse über die Höhe der in Singapur verwalteten Vermögen beziehungsweise Geldtransfers deutscher Steuerpflichtiger in die asiatische Finanzmetropole.
Die Revisionsbemühungen mit Singapur sind nach Angaben des Finanzministeriums von Ende September fortgeschritten. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle "neueren Entwicklungen und modernen Standards angepasst werden", heißt es in der Ministeriumsantwort. Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der Industrieländerorgansiation OECD zu vereinbaren.
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004 bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die Vereinbarung fallen. Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke sich zudem auf Personen, die in einem der bei den Vertragsstaaten ansässig sind. Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen Hinderungsgrund darstellen.
Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben.
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