EU-Kommission verabschiedet Steuervereinfachungspaket
Das Steuerreformpaket soll den Rahmen für die direkten Steuern in der EU modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes stärken. Gleichzeitig soll der bestehende hohe Schutz vor Steuerhinterziehung und Steuervermeidung beibehalten werden. Das Paket soll EU-Unternehmen jährlich rund 8 Mrd. EUR einsparen, davon 3,3 Mrd. EUR an Verwaltungskosten.
Das Paket muss noch dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt werden.
Steuervereinfachungspaket
In den letzten 10 Jahren hat die EU ihren Rahmen für die direkte Besteuerung deutlich weiterentwickelt. Insbesondere wurden die Herausforderungen der Globalisierung, der Digitalisierung, der Zunahme aggressiver Steuerplanungspraktiken und die Notwendigkeit, das Funktionieren des Binnenmarktes zu stärken, adressiert. Die kumulative Wirkung aufeinanderfolgender Gesetzesinitiativen hat jedoch auch die Komplexität und die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen erhöht.
Der Vorschlag geht auf diese Probleme ein und will gewährleisten, dass der direkte Steuerrahmen der Union kohärent, verhältnismäßig und wirksam bleibt. Ziel sei es, den Besitzstand im Bereich der direkten Besteuerung zu vereinfachen, unnötige Verwaltungsaufwendungen zu reduzieren, die Rechtssicherheit zu erhöhen und grenzüberschreitende Aktivitäten im Binnenmarkt zu erleichtern.
Das Omnibusgesetz zur direkten Besteuerung führt wichtige Maßnahmen ein, wie z. B.:
- Vereinfachung umständlicher Regelungen zur Stärkung des Binnenmarkts: Das Omnibusgesetz sieht eine Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU vor. Durch den Wegfall bürokratischer Hürden und die Vereinfachung von Erstattungsverfahren soll die Maßnahme die Finanzierung erleichtern, Investitionen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
- Finanzierungserleichterung: Unnötige Beschränkungen für echte Fremd- und Marktfinanzierungen sollen beseitigt und Investitionen im Binnenmarkt gefördert werden. Es soll zudem die Zinsbegrenzungsregelung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) erleichtert werden, indem Umsetzungsoptionen abschafft und die Bagatellgrenze verbindlich festlegt werden.
- Beseitigung von Doppelungen: Überschneidungen zwischen den Regelungen zu beherrschten ausländischen Gesellschaften (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Säule 2) sollen beseitigt und so unnötige Komplexität und Überschneidungen reduziert werden.
DAC- Neufassungsvorschlag
Die Hauptziele des DAC- Neufassungsvorschlags sind die Vereinfachung, Klarstellung und Verbesserung des EU-Rechtsrahmens für die administrative Zusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern. Sie beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:
- Wegfall der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen: Die Neufassung beseitigt die Meldepflichten für multinationale Unternehmensgruppen (MNU), die dem Mindeststeuersatz von 15 % gemäß Säule 2 unterliegen. Zudem sollen die Meldepflichten für alle anderen EU-Unternehmen hinsichtlich bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen entfallen, die den Steuerbehörden nur einen geringen Mehrwert bieten.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Die Neufassung erhöht die Meldeschwelle für den Online-Warenverkauf und soll über 10 Mio. private Verkäufer, insbesondere solche, die Gebrauchtwaren anbieten, von der Meldepflicht befreien.
- Verbesserung der Steuerzahleridentifizierung: Die Neufassung führt ein neues Prüfinstrument für Steuerzahleridentifikationsnummern ein, um sicherzustellen, dass die Steuerbehörden alle gemeldeten Steuerzahler effizient und effektiv identifizieren können.
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