Erhöhung der Freigrenze bei Körperschaft- und Gewerbesteuer
Die Freigrenze wurde zuletzt vor über 10 Jahren angepasst. Finanzsenatorin Karoline Linnert betonte: "Unsere Bundesratsinitiative ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Wir wollen die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen entlasten, die sich in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft engagieren."
Bundesrat und Bundestag müssen zustimmen
Angesichts der breiten Zustimmung seitens der anderen Bundesländer zur angekündigten Bremer Initiative rechnet die Finanzsenatorin mit einer Mehrheit im Bundesrat für die Erhöhung der Freigrenze. Neben dem Bundesrat muss auch der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen, damit die Abgabenordnung geändert werden kann.
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