Einigung über die Erbschaftsteuer vertagt
Eine Einigung über die künftige steuerliche Bevorzugung von Firmenerben steht weiter aus. Im Koalitionsausschuss hat es zwar dem Vernehmen nach Fortschritte gegeben, aber noch keine endgültige Lösung. Morgen (3.6.2016) soll weiter verhandelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik bis zum 30. Juni dieses Jahres und damit eineinhalb Jahre Zeit gegeben, die bisherige Begünstigung von Firmenerben bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln.
Die Karlsruher Richter hatten einige Privilegien als überzogen kritisiert und gekippt. CDU, CSU und SPD im Bundestag hatten sich im Februar auf ein Modell verständigt. Horst Seehofer pochte anschließend aber auf weitergehende Begünstigungen und stellte einen Katalog mit acht Forderungen auf. Diese lehnt die SPD bislang ab und nennt den bisherigen Kompromiss schon sehr weitgehend.
Was passiert, wenn die Frist des Verfassungsgerichts verstreicht?
Es gibt unterschiedliche Meinungen. Einige Experten sagen, dass bei Ablauf der Frist ohne Neuregelung das Erbschaftsteuergesetz nicht mehr anzuwenden wäre. Andere sagen, die vom Gericht gerügten Ausnahmen würden zunächst fortgelten. Das Bundesverfassungsgericht ließ klarstellen, dass das bisherige Recht trotz der gesetzten Frist auch nach dem 30.6.2016 gelte. Darauf setzt auch die CSU und lässt sich offenbar nicht unter Druck setzen. Die Verschonung von Firmenerben könnte am Ende aber durchaus ganz gestrichen werden.
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