Bundesrat beschließt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

In der am 17.06.2016 stattgefundenen 946. Sitzung hat der Bundesrat dem am 12.05.2016 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.

Das Gesetz wird zum 01.01.2017 in Kraft treten und soll schrittweise bis Ende 2022 umgesetzt werden. Das unter Einbeziehung diverser Vertreter von Fachverbänden entwickelte Gesetz soll das Besteuerungsverfahren durch elektronische Kommunikation und den Ausbau vollständig automationsgestützt bearbeiteter Steuererklärungen verbessern und an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters anpassen. Durch die verstärkte Integration der Informationstechnik in das Besteuerungsverfahren soll eine beschleunigte Erstellung der Steuererklärungen von Arbeitnehmern durch den Ausbau der vorausgefüllten Steuererklärung ermöglicht werden. Des Weiteren sollen Belege zukünftig nur noch auf Anfrage an das Finanzamt übersendet werden. Die Bundesregierung und das BMF erhoffen sich aus diesen Maßnahmen eine beschleunigte Bearbeitung eingereichter Steuererklärungen.

Konzentration auf prüfungsbedürftige Fälle

Die aufgrund der beschleunigten Bearbeitung freigesetzten Personalressourcen sollen insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für prüfungsbedürftige Fälle eingesetzt werden. In allen Steuererklärungen wird es zudem ab dem 01.01.2017 die Möglichkeit geben seine persönliche Rechtsauffassung innerhalb eines qualifizierten Freitextfeldes darzustellen und durch einen Sachbearbeiter auswerten zu lassen. Eine Übersicht aller Änderungen finden Sie in unserem Top-Thema "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens".

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