Gerechtere Verteilung der Gewerbesteuer gefordert
Es sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen gezielt Gewinne in Gemeinden mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz verlagert und so die Gewerbesteuerbelastung im Konzernverbund deutlich reduziert wird.
Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen
Derzeit sind vermehrt Gestaltungen festzustellen, die zu einer ungerechten Verteilung der Gewerbesteuer auf die Kommunen führen. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen v. 4.11.2016 hat sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.12.2016 mit diesem Thema befasst und die Entschließung "Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten" beschlossen. Damit sollen Gestaltungsmodelle zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen verhindert werden.
Konkret geht es darum die gezielte Verlagerung von Betriebseinnahmen, insbesondere von Lizenzeinnahmen, in Gemeinden mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz zu verhindern. Denn damit wird die Gesamtbelastung mit Gewerbesteuer im Konzernverbund deutlich reduziert. Dies geht zulasten der Gemeinden, welche höhere Hebesätze aufweisen, da sie entsprechende Infrastruktur für die aktiv tätigen Gewerbebetriebe vorhalten.
Dem Grunde nach funktioniert das Gestaltungsmodell wie folgt:
Geistiges Eigentum (Patente, Markenrechte und Lizenzen) werden steuerneutral zum Buchwert auf eine eigens dafür gegründete konzernzugehörige Tochter-Personengesellschaft, die sog. Lizenzgesellschaft, übertragen. Diese überlässt die übertragenen Rechte sodann der operativ tätigen Konzerngesellschaft, der Produktionsgesellschaft, gegen entsprechende Lizenzzahlungen. Dadurch wird ein Teil der Gewinne auf die Tochter-Personengesellschaft verlagert, welche in einer hebeberechtigten Gemeinde mit sehr niedrigem Hebesatz (meist nur 200 %) ansässig ist. Dieses Modell lässt sich als "nationale Gewerbesteueroase" bezeichnen. Mit der Übertragung der Rechte sind zugleich auch die stillen Reserven in die Gewerbesteueroase gewandert, während die Forschungs- bzw. Entwicklungskosten zuvor das Gewerbesteueraufkommen in der anderen Gemeinde gemindert haben.
Die Bundesländer sind der Auffassung, dass Gewinne auch innerhalb Deutschlands dort zu versteuern sind, wo sie erwirtschaftet werden. Steueroptimierte Gewinnverlagerungen mittels Lizenzzahlungen seien nicht nur auf internationaler, sondern auch auf nationaler Ebene zu verhindern. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, mit dem solche Gestaltungsmodellen unterbunden und eine angemessene Verteilung des Besteuerungssubstrats zwischen den Gemeinden gewährleistet werden kann.
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