Bundesgesetzblatt: Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verkündet

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 29.6.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind zahlreiche Regelungen zum 30.6.2013 in Kraft getreten.

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz aus dem Bundesgesetzblatt tritt grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I ist am 29.6.2013 erfolgt (BGBl 2013 I S. 1809). Damit sind zahlreiche Neuregelungen aus dem Bundesgesetzblatt ab dem 30.6.2013 anzuwenden. Hierzu zählen u. a. neue umsatzsteuerrechtliche Pflichten im Zusammenhang mit Rechnungen.

Einige Regelungen sind jedoch bereits rückwirkend zum 1.1.2012 bzw. 1.1.2013 anzuwenden, andere treten zum 1.7.2013 in Kraft. Zum Teil liegt der Zeitpunkt des Inkrafttretens auch erst in der Zukunft.

Auswahl der Neuregelungen aus dem Bundesgesetzblatt

Die Wirkungen der Beispiele aus dem Bundesgesetzblatt im Veranlagungszeitraum 2013:

Bei zivilen Freiwilligendiensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst und freiwilliges soziales Jahr) wird das Taschengeld steuerfrei gestellt, so das Bundesgesetzblatt.

Die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer, Bühnenregisseure und -choreographen greift zum 1.7.2013.

Elektroautos als Dienstwagen werden steuerlich gefördert. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei der Regelung gilt das E-Auto wegen höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen höherer Listenpreise einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei E-Autos soll laut dem Bundesgesetzblatt nun die Bemessungsgrundlage pauschal gemindert werden.

Bei der Erbschaftsteuer wurden Modelle gestoppt, bei denen privates Finanzvermögen in ein Unternehmen eingebracht wurde, um so Abgaben an den Fiskus zu umgehen ("Cash GmbH"). Die Privilegien für Betriebsvermögen konnten auch für Geldvermögen ausgenutzt werden. Nun wurden die Voraussetzungen verschärft - und zwar mit Wirkung vom 7.6. dieses Jahres, so verkündigt es das Bundesgesetzblatt.

Möglichkeiten, mit Firmen-Konstrukten die Grunderwerbsteuer zu vermeiden ("RETT-Blocker"), werden beschnitten. Hier werden Immobilien an zwei Firmen verkauft, dabei erwirbt die eine weniger als 95 % und die andere mehr als 5 %. Dann fällt bisher keine Steuer an. Durch Zwischenschalten einer Gesellschaft ließ sich die Grunderwerbsteuer sparen. Dem wird entgegengetreten - ebenfalls rückwirkend zum 7.6.2013.

Der Goldhandel über ausländische Firmen galt lange als eines der letzten großen Schlupflöcher bei der Einkommensteuer. Das Modell der "Goldfinger", mithilfe von Rohstoffkäufen über eine ausländische Handelsfirma Steuern zu sparen, wird gestoppt. Der Riegel wird im Bundesgesetzblatt bei Wirtschaftsgütern vorgeschoben, die nach dem 28.2.2013 angeschafft oder hergestellt wurden.

Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung nur dann abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige mit dem Prozess eine Lage abwenden will, die existenzbedrohend ist.

dpa