BStBK

Stellungnahme zur Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige

Die BStBK hat sich in einer Stellungnahme für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige stark gemacht.

Tipp 9: Schaffen Sie Rückzugsbereiche.

Die im Aktions­plan gegen Steuer- und Finanz­kriminalität geplanten Abschaffung der straf­befreienden Selbst­anzeigen ihrer heutigen Form begegnet aus Sicht der BStBK erheblichen Bedenken.

Fehl­einschätzungen nicht voll­ständig vermeidbar

Wie die BStBK erläutert, bewegen sich Unternehmen in einem hoch­komplexen steuerlichen Umfeld. Dies stelle insbesondere für kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) eine Heraus­forderung dar. Trotz sorgfältiger Organisation und funktionierender Tax-Compliance-Strukturen ließen sich Fehler, Fehl­einschätzungen oder zunächst nicht erkannte steuerlich relevante Sach­verhalte nicht voll­ständig vermeiden.

Förderung von Steuer­ehrlichkeit und Compliance

Die geltenden Regelungen zur straf­befreienden Selbst­anzeige ermöglichten es, steuerliche Fehler eigen­initiativ vollständig offen­zulegen, zu korrigieren und die geschuldeten Steuern nachzuentrichten. Sie förderten damit Steuer­ehrlichkeit und Compliance und schaffen zugleich einen notwendigen Ausgleich zwischen steuerlichen Berichtigungs­pflichten und steuerstraf­rechtlichen Risiken.

Stellungnahme der BStBK zum Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität – Geplante Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige

Quelle: BStBK, Pressemitteilung v. 2.10.2026

0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion