Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren

Die Finanzverwaltung bezieht zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt Stellung und ändert den UStAE.

Gebühren als durchlaufende Posten

Der BFH hatte mit Urteil vom 03.07.2014 - V R 1/14, entschieden, dass Gebühren durchlaufende Posten sind, auch wenn sie gesamtschuldnerisch vom Unternehmer und Leistungsempfänger geschuldet werden. Dies widerspricht der bisherigen Verwaltungsauffassung im UStAE.

Änderung des UStAE

Die Finanzverwaltung setzt sich in einem aktuellen BMF-Schreiben mit der Rechtsprechung auseinander und ändert den UStAE. Dabei werden allerdings auch Vorgaben durch Art. 79 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL und Art. 373 MwStSystRL  berücksichtigt.

In dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass die Grundsätze des BFH-Urteils v. 3.7.2014, V R 1/14, insoweit nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sind, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende Behandlung in der Buchführung des Steuerpflichtigen fordert.

BMF, Schreiben v. 11.1.2023, III C 2 - S 7200/19/10004 :005