Um­satz­be­steue­rung der Leis­tun­gen der öf­fent­li­chen Hand

Das BMF ändert infolge der Rechtsprechung die Auffassung zur Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand.

Der BFH hat in verschiedenen Urteilen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Stellung bezogen. Dabei legte der BFH § 2 Absatz 3 Satz 1 UStG unter Hinweis auf Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Artikel 13 MwStSystRL richtlinienkonform aus. Entsprechend hat der Gesetzgeber § 2b UStG ab 1.1.2017 neu geregelt. Das BMF äußert sich zur Anwendung der Neuregelung.

BMF, Schreiben v. 27.7.2017, III C 2 - S 7106/0 :002, veröffentlicht am 1.8.2017