Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand
Der BFH hat in verschiedenen Urteilen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Stellung bezogen. Dabei legte der BFH § 2 Absatz 3 Satz 1 UStG unter Hinweis auf Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Artikel 13 MwStSystRL richtlinienkonform aus. Entsprechend hat der Gesetzgeber § 2b UStG ab 1.1.2017 neu geregelt. Das BMF äußert sich zur Anwendung der Neuregelung.
BMF, Schreiben v. 27.7.2017, III C 2 - S 7106/0 :002, veröffentlicht am 1.8.2017
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