Neue Berechnungsweise der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG
Die zumutbare Belastung wird, abhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der nach § 33 EStG in drei Stufen gestaffelt ist, anhand eines Prozentsatzes ermittelt (Mehr dazu in Ihrem Produkt, Haufe Index 1632846). Mit Urteil vom 19.1.2017 (VI R 75/14, Haufe Index 10490223, s. Kommentierung) entschied der BFH, dass eine stufenweise Berechnung vorzunehmen ist. Dies weicht von der bisherigen Verwaltungsauffassung ab.
Ermittlung der zumutbaren Belastung
Bisher wurde die zumutbare Belastung bei Überschreiten einer der drei Stufen in § 33 EStG immer unter Zugrundelegung des Prozentsatzes der höheren Stufe berechnet. Dieses Vorgehen ändert sich nun. In Zukunft wird bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte mit dem höheren Prozentsatz belastet, der die jeweilige Stufe übersteigt.
Neue Berechnungsweise berücksichtigen
Das BMF weist darauf hin, dass die geänderte Berechnungsweise möglichst umgehend schon im Rahmen der automatisierten Erstellung der Einkommensteuerbescheide Berücksichtigung finden soll. Falls dies in einem Einzelfall noch nicht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich - auch nach Auffassung des BMF - ein Einspruch.
BMF, Mitteilung v. 1.6.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.869
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2496
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.087
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
816
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6462
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
465
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
446
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
445
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
-
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026