Studienkosten sind trotz Stipendium abziehbar
Vorweggenommene Werbungskosten
In dem Urteilsfall erhielt der Kläger erhielt für seine Zweitausbildung monatlich 750 Euro Aufstiegsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). In der Einkommensteuererklärung macht der Kläger Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Das Finanzamt reduzierte diese jedoch um den Jahresbetrag der Stipendiumszahlungen.
Aufteilung der Stipendiumszahlungen
Das FG Köln entschied allerdings, dass nicht alle die Stipendiumszahlungen die Werbungskosten reduzieren. Das Gericht unterschied zwischen Stipendiumsleistungen für die Kosten der allgemeinen Lebensführung und zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen. Das FG Köln stellt klar, dass nur soweit Bildungsaufwendungen ausgeglichen würden, keine Werbungskosten vorlägen.
FG Köln, Urteil v. 15.11.2018, 1 K 1246/16, Meldung v. 1.3.2019
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
823
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
333
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026