Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Die Integration der Menschen, die Zuflucht in Deutschland suchen, ist eine entscheidende Zukunftsfrage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Dabei ist Integration ein Prozess, an dem viele Beteiligte, wie z. B. Initiativen, Vereine und Engagierte aus der Bürgergesellschaft, mitwirken. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Monaten mit ihrem freiwilligen Engagement den vielen nach Deutschland geflüchteten Menschen ein Ankommen und Zurechtfinden in der neuen Umgebung erleichtert. Dieses Engagement möchte das BMF gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Länder stärken – es ist für eine gelingende Integration der geflüchteten Menschen eine wesentliche Säule. Der gelebte Kontakt von Mensch zu Mensch in Vereinen und Organisationen hilft, geflüchtete Menschen einzubeziehen und stärkt auf Dauer den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Verlängerung der Wirkungsdauer der Verwaltungsanweisungen hilft den Engagierten, begonnene Vorhaben auf sicherer Grundlage fortzuführen, damit ihr Einsatz dort ankommt, wo er gebraucht wird.
Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 22.9.2015
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die im BMF-Schreiben vom 22.9.2015 enthaltenen Verwaltungsregelungen getroffen. Die Verwaltungsregelungen gelten danach für die Maßnahmen, die vom 1.8.2015 bis 31.12.2016 durchgeführt werden.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 22.9.2015 über den 31.12.2016 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2018 durchgeführt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8945
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.787
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0866
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
991
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
981
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
767
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6382
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
474
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
463
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026