Steuerliche Entlastungen nach heftigen Regenfällen
Die Regenfälle in den vergangenen Tagen haben in manchen Regionen große Schäden verursacht. Keller liefen voll, ein Einkaufszentrum stand unter Wasser, das Dach einer Tankstelle in NRW ist eingestürzt und viele Gebäude wurden beschädigt.
Die Finanzverwaltung reagiert auf die Unwetterschäden
Das FinMin Saarland hat den so genannten Katastophenerlass veröffentlicht. Dieser enthält die Billigkeitsregelungen für vom Unwetter (31. Mai auf 1. Juni 2018) unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger. Erleichterungen werden demnach beispielsweise gewährt für
- Stundungs und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
- Nachweise steuerbegünstigter Zuwendungen
- Verlust von Buchführungsunterlagen
Für Unternehmer gibt es steuerliche Erleichterungen durch Sonderabschreibungen und Rücklagen. Zudem wird in dem Erlass auf Erleichterungen bei der Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer aufmerksam gemacht.
Das FinMin Saarland hat außerdem mit Meldung v. 28.08.2018 das Schadensgebiet nach dem Starkregen erweitert. Schadensmeldungen, sowohl der bisherigen und der jetzt neu aufgenommenen Schadensgebiete, können bis 30.09.2018 eingereicht werden.
Das Hessische FinMin hat ebenfalls einen Katastrophenerlass veröffentlicht und macht auf die Möglichkeit, steuerliche Entlastungen in Anspruch zu nehmen, aufmerksam. "Viele Menschen haben vor Ort durch das Unwetter Hab und Gut verloren, zum Teil sind Existenzen bedroht. Die Hessische Finanzverwaltung steht an der Seite der betroffenen Bürger mit steuerlichen Erleichterungen", betont Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Auch das FinMin NRW macht auf eine entsprechende Vorgehensweise aufmerksam. Bürgerinnen und Bürger soll so schnell und unbürokratisch Unterstützung zukommen.
Hessisches FinMin, Meldung v. 13.6.2018, FinMin Saarland, Meldung v. 7.6.2018, FinMin NRW, Meldung v. 8.6.2018
Lesen Sie auch:
Steuererleichterungen bei Schäden durch Sturmtief Friederike
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026