Steuerliche Entlastungen nach heftigen Regenfällen

Im Mai und Juni 2018 wurden mehrfach durch heftige Regenfälle große Schäden verursacht. Die Finanzverwaltung gewährt deshalb Steuerentlastungen. Auch ein sog. Katastrophenerlass wurde veröffentlicht.

Die Regenfälle in den vergangenen Tagen haben in manchen Regionen große Schäden verursacht. Keller liefen voll, ein Einkaufszentrum stand unter Wasser, das Dach einer Tankstelle in NRW ist eingestürzt und viele Gebäude wurden beschädigt.

Die Finanzverwaltung reagiert auf die Unwetterschäden

Das FinMin Saarland hat den so genannten Katastophenerlass veröffentlicht. Dieser enthält die Billigkeitsregelungen für vom Unwetter (31. Mai auf 1. Juni 2018) unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger. Erleichterungen werden demnach beispielsweise gewährt für

  • Stundungs und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
  • Nachweise steuerbegünstigter Zuwendungen
  • Verlust von Buchführungsunterlagen

Für Unternehmer gibt es steuerliche Erleichterungen durch Sonderabschreibungen und Rücklagen. Zudem wird in dem Erlass auf Erleichterungen bei der Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer aufmerksam gemacht.

Das FinMin Saarland hat außerdem mit Meldung v. 28.08.2018 das Schadensgebiet nach dem Starkregen erweitert. Schadensmeldungen, sowohl der bisherigen und der jetzt neu aufgenommenen Schadensgebiete, können bis 30.09.2018 eingereicht werden.

Das Hessische FinMin hat ebenfalls einen Katastrophenerlass veröffentlicht und macht auf die Möglichkeit, steuerliche Entlastungen in Anspruch zu nehmen, aufmerksam. "Viele Menschen haben vor Ort durch das Unwetter Hab und Gut verloren, zum Teil sind Existenzen bedroht. Die Hessische Finanzverwaltung steht an der Seite der betroffenen Bürger mit steuerlichen Erleichterungen", betont Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Auch das FinMin NRW macht auf eine entsprechende Vorgehensweise aufmerksam. Bürgerinnen und Bürger soll so schnell und unbürokratisch Unterstützung zukommen.

Hessisches FinMin, Meldung v. 13.6.2018, FinMin Saarland, Meldung v. 7.6.2018, FinMin NRW, Meldung v. 8.6.2018

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Schlagworte zum Thema:  Stundung, Rücklage, Sonderabschreibung