Nationale und internationale Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen
In der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern (FMK) wurden weitere konkrete Schritte für die Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungsmodellen beschlossen. Mit der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen soll eine Richtlinie der Europäischen Union ergänzt werden, an der derzeit auf EU-Ebene parallel gearbeitet wird.
Nicht vereinbar mit den gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten der deutschen Steuerberater und Rechtsanwälte
Hessens Finanzminister, der zurzeit auch stellvertretender Vorsitzender der Finanzministerkonferenz ist, betont, wie wichtig es ist, ungewollte Steuerschlupflöcher zu schließen und mehr Steuergerechtigkeit zu erzielen. Dabei kritisiert er jedoch bei den Plänen auf EU-Ebene:
"Doch die jüngsten Entwicklungen auf europäischer Ebene stimmen uns leider wenig erfreut. So sieht der aktuelle Entwurf der Europäischen Richtlinie für grenzüberschreitende Gestaltungen vor, dass auch die Namen der das Gestaltungsmodell nutzenden Bürger zu nennen sind. Solch eine Regelung hätte weitreichende Konsequenzen: Sie ist nicht vereinbar mit den gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten der deutschen Steuerberater und Rechtsanwälte. Deshalb führt dies in Deutschland am Ende dazu, dass der Nutzer eines Steuergestaltungsmodells selbst meldepflichtig wird. Statt einer einzigen Meldung eines Entwicklers eines neuen Gestaltungsmodells, würde die Verwaltung mit einer Flut gleichlautender Meldungen von Steuerpflichtigen, die alle das gleiche Modell nutzen, bombardiert. Dass die Finanzverwaltungen an diesem Punkt das fehlende Augenmaß des europäischen Gesetzgebers ausbaden sollen, nehme ich nicht einfach so hin! Wir müssen jetzt aufpassen, dass unsere nationalen Bemühungen nicht an der falschen Seite von Europa überholt werden. Deshalb muss es darum gehen, auf EU-Ebene die richtigen Grundlagen zu schaffen und uns dann mit der nationalen Umsetzung und Ergänzung zu beschäftigen."
Aus diesem Grund bat Schäfer den Bundesfinanzminister Peter Altmaier in einem persönlichen Schreiben darum, die Bundesregierung möge sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Richtlinienentwurfs einsetzen.
Hessisches FinMin, Meldung v. 8.3.2018
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026